Gremien
Kirchenvorstand
Der
Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung unserer Pfarrgemeinde St. Benedikt zuständig und verantwortlich. Neben dem Pfarrer als Vorsitzenden sind zehn Mitglieder von der Gemeinde in geheimer Wahl gewählt worden. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen unserer Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime und Grundstücke. Ebenso ist er für das Personal unserer Gemeinde mit den drei Kindergärten verantwortlich. Er hat den Haushaltsplan aufzustellen und durchzuführen, die Kasse zu prüfen, ebenso ist er für vermögensrechtliche Entscheidungen verantwortlich. Die Mitglieder haften notfalls mit ihrem Privatvermögen. Zum Kirchenvorstand gehört neben einem Vertreter aus dem PGR auch der Finanzbeauftragte.
Pfarrgemeinderat
Der
Pfarrgemeinderat besteht in der Benediktsgemeinde aus zwölf gewählten und bis zu vier berufenen Mitgliedern, sowie den drei hauptamtlichen Seelsorgern der Gemeinde. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aus der Gemeinde St. Benedikt stammen. Ebenso können über 16jährige währen oder gewählt werden, wenn sie zwar nicht auf dem Gemeindegebiet wohnen aber aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Der Pfarrgemeinderat trägt im Zusammenwirken mit hauptamtlichen Seelsorgern Verantwortung für Gemeindeleben von St.Benedikt. Die Hauptamtlichen berät er in allen Themenbereichen des Gemeindelebens.